Wesentliches zum Thema Krankenfahrt

Menschen können krank werden. Viele haben nicht die Kraft und das Geld, um längere Strecken ohne Unterstützung zurückzulegen und beispielsweise in eine ferne Stadt zur Behandlung zufahren. Diesen Situationen tragen die Krankenkassen Rechnung und führten die Krankenfahrten ein. Bei ihnen wird der gesetzlich versicherte Patient auf Kosten der Krankenkasse zur Behandlung gefahren und wieder abgeholt. Da solche Regelungen nicht für jeden gelten können, gibt es auch Beschränkungen.
Sobald der Arzt die medizinische Notwendigkeit der Behandlung attestiert, wird die Krankenfahrt von der Krankenkasse bezahlt. Dazu füllt der behandelnde Mediziner einen Vordruck aus, den er vom Portal der Krankenkasse herunterlädt. Grundsätzlich hat dabei die Taxifahrt in einem direkten Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung zu stehen.
Jeder krankenversicherte Patient, der eine Krankenfahrt in Anspruch nimmt, muss jeweils eine Zuzahlung leisten. Diese ist unabhängig von der Wahl des jeweiligen Fahrzeugtyps. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Nur Personen, die chronische Erkrankungen und ein sehr geringes Einkommen haben, zahlen nur einen geringen Prozentsatz, von dem sie sich am Anfang des Kalenderjahres durch eine Einmalzahlung befreien lassen können. Hier spricht man von der Belastungsgrenze.
Auf Wunsch kann das Taxiunternehmen direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Das bietet sich an, wenn der Patient aufgrund seiner Belastungsgrenze eine Befreiungskarte besitzt. Sollte diese Möglichkeit im Einzelfall nicht existieren, da der Taxiunternehmer nur direkt mit dem Gast abrechnen möchte, muss der Patient erst selbst bezahlen und dann die Belege bei der Krankenkasse einreichen. Hierzu zählen beispielsweise Taxiquittungen. Hat der Betreffende eine Befreiungskarte, erhält er von der Krankenkasse den gesamten Betrag erstattet. Sonst zieht die Kasse den Zuzahlungsbetrag vom Gesamtbetrag der Quittung ab.

Während Krankentransporte mit medizinisch ausgebildetem Personal in einem Krankenwagen, Rettungshubschrauber oder Spezialflugzeug erfolgen, gibt es bei der Krankenfahrt nur einen Chauffeur, der nur über einen Personenbeförderungsschein verfügt. Er transportiert den Fahrgast mit seinem Fahrzeug von der Praxis, dessen Zuhause oder dem Krankenhaus zu einem bestimmten Ziel. Dieses kann in einer ambulanten oder stationären Weiterbehandlung bestehen. Der Fahrer hat jedoch in der Regel nur einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert.

Die Mietwagen mit Chauffeuren werden von privatwirtschaftlichen Unternehmen angeboten, die teilweise direkt mit der Krankenkasse zusammenarbeiten. Möchte der Patient sichergehen, dass die Abholung von einer ambulanten Behandlung mit einem sogenannten Taxischein erfolgen kann, spricht er den Anbieter vor der Auftragserteilung an.
Es gibt jedoch noch eine Ausnahme. Wenn der Patient zu einer Dauerbehandlung gefahren werden muss, werden in der Regel sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt von der Krankenkasse übernommen. Gleiches gilt, wenn der Patient nach einem stationären Aufenthalt in einer Klinik in die Reha gebracht und später wieder abgeholt werden muss. Kommt ein solcher Fall in Betracht, sollte der Betreffende den Arzt in der Klinik bitten, damit dieser ein Taxiunternehmen ruft, das den Taxischein akzeptiert.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Taxi Maxi Car.

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